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Morge mitenand

Rechtliches

AGB

Stand: August 2026

Entwurf — vor dem Livegang vervollständigen Die in eckigen Klammern stehenden Angaben kann nur der Betreiber liefern. Sie wurden bewusst nicht erfunden. Vor Vertragsabschluss mit zahlenden Mitgliedern juristisch prüfen lassen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Morge mitenand: Hosting von Websites, Mitgliedschaft und die damit verbundenen Vorteile.

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird pro Jahr gelöst und verlängert sich nur, wenn sie aktiv erneuert wird. Es gibt keine automatische Vertragsverlängerung. Ein Wechsel der Stufe ist jederzeit möglich.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Bezahlt werden kann in Stablecoins, in Bitcoin oder mit den angebotenen Zahlungsmitteln in Schweizer Franken.

Zahlungen auf einer Blockchain sind technisch nicht rückabwickelbar. Eine Zahlung an eine falsche Adresse oder über ein nicht angegebenes Netzwerk kann nicht erstattet werden. Prüfen Sie Adresse und Netzwerk vor dem Absenden.

4. Leistungen und Verfügbarkeit

Wir betreiben die Infrastruktur mit Sorgfalt, schulden aber ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit. Für die Stufe «Gipfel» gilt die separat vereinbarte Zusage.

5. Inhalte der Mitglieder

Für die veröffentlichten Inhalte sind die Mitglieder selbst verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte führen zur Sperrung. Die Urheberrechte an eigenen Inhalten verbleiben vollständig beim Mitglied.

6. Datenmitnahme

Mitglieder können ihre Daten jederzeit und vollständig exportieren, in offenen Formaten und ohne Angabe von Gründen. Es gibt keine technischen Hürden für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter.

7. Mitgliedervorteile

Vorteile wie vergünstigtes Bergfondue oder Skipässe beruhen auf Vereinbarungen mit Partnerbetrieben. Sie gelten im Rahmen dieser Vereinbarungen, solange Vorrat, und stellen keinen einklagbaren Anspruch dar.

8. Kündigung

Eine Kündigung ist jederzeit formlos möglich. Bereits bezahlte Beiträge werden für die laufende Periode nicht anteilig zurückerstattet.

9. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Ort], soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

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